Wo dürfen Drohnen in Deutschland fliegen?

Wo dürfen Drohnen in Deutschland fliegen?
Unterschiede zwischen Profis und Hobby-Piloten
Viele kennen es: Eine Drohne fliegt über ein Wohngebiet. Man fühlt sich belästigt und beobachtet. Und ja – niemand möchte im eigenen Garten aus der Luft gefilmt oder fotografiert werden.
Ist das verboten? Es kommt darauf an.
Für Hobby-Piloten ist es in den meisten Fällen untersagt. Für professionelle Drohnendienstleister kann es – unter bestimmten Voraussetzungen – zulässig sein.
In diesem Blogbeitrag klären wir auf, wo Drohnen in Deutschland fliegen dürfen, warum Profis oft mehr Möglichkeiten haben und welche Regeln dabei gelten.
Die Drohnengesetze sind komplex. Professionelle Anbieter müssen sich intensiv in die Rechtslage einarbeiten, um die nötigen Befähigungsnachweise und Genehmigungen zu erhalten – darunter einen von drei EU-Kompetenznachweisen bzw. das sogenannte Fernpilotenzeugnis (umgangssprachlich oft „Drohnenführerschein“ genannt).
Auch wir als professioneller Dienstleister hören im Gespräch mit Kunden immer wieder: „Hier dürft ihr doch gar nicht fliegen.“ – und genau hier lohnt es sich, genauer hinzuschauen.

Die Grundlagen – einfach erklärt
In Deutschland gelten die EU-Drohnenverordnung und die Luftverkehrs-Ordnung (LuftVO).
Diese regeln unter anderem:
- Wo Drohnen fliegen dürfen
- Welche Abstände einzuhalten sind
- Welche Genehmigungen nötig sind
Wichtig: Die Regeln unterscheiden zwischen Privat- bzw. Hobby-Piloten und gewerblichen bzw. professionellen Betreibern.
Typische Einsatzorte – und was erlaubt ist
1. Wohngebiete
- Hobby-Piloten: Hier wird es schnell kompliziert. Ein Überflug ist erlaubt, wenn:
- die Drohne unter 250 g wiegt,
- keine Kamera oder andere Sensoren verbaut sind, die personenbezogene Daten erfassen,
- oder über dem eigenen Grundstück geflogen wird und keine Persönlichkeitsrechte verletzt werden.
- Sobald Kamera oder höheres Gewicht ins Spiel kommen, gelten strengere Regeln. Über fremden Grundstücken ist dann in der Regel eine Genehmigung oder das Einverständnis des Eigentümers erforderlich.
- Profis: Mit Betriebserlaubnis und Sicherheitskonzept in der Regel möglich für beispielsweise Dachinspektionen, Immobilienaufnahmen oder Baufortschrittsdokumentationen.
2. Industrieanlagen & Gewerbegebiete
- Hobby-Piloten: Flüge sind hier stark eingeschränkt. Besonders der Betrieb über Produktionsanlagen, Lagerflächen oder sicherheitsrelevanten Einrichtungen ist ohne ausdrückliche Erlaubnis des Betreibers in der Regel nicht zulässig. Hinzu kommen Datenschutzauflagen und mögliche Betriebsgeheimnisse, die vor unbefugter Erfassung geschützt werden müssen.
- Profis: Mit entsprechender Betriebserlaubnis und abgestimmtem Einsatzplan nahezu immer möglich. Genehmigungen können so eingeholt werden, dass der Flug rechtssicher, störungsfrei und unter Einhaltung aller Sicherheitsmaßnahmen durchgeführt wird – z. B. für Inspektionen, Dokumentationen oder Vermessungen.
3. Nähe zu sensiblen Orten
- Hobby-Piloten: An und in der Nähe von Flughäfen, Krankenhäusern, Gefängnissen, Kraftwerken oder Autobahnen gelten klare Flugverbotszonen und Mindestabstände. Ohne spezielle Genehmigung ist das Fliegen dort nicht erlaubt.
- Profis: Mit Betriebserlaubnis, Sicherheitskonzept und Abstimmung mit der zuständigen Behörde in der Regel möglich. Dabei werden Einsatzzeit, Flugroute und Sicherheitsmaßnahmen so festgelegt, dass weder der Betrieb der Einrichtung noch die Sicherheit gefährdet wird.
4. Großbaustellen
- Hobby-Piloten: Selbst wenn der Luftraum nicht gesperrt ist, benötigen Sie immer die Genehmigung des Baustellenbetreibers. In der Praxis lehnen Bauherren oder Baufirmen private Drohnenflüge fast immer ab, da sie Risiken für Sicherheit, Datenschutz und Haftung sehen.
- Profis: Mit Betriebserlaubnis, Sicherheitskonzept und Genehmigung des Betreibers nahezu immer möglich. Häufig werden Drohnenflüge sogar fest in die Bauüberwachung integriert – etwa für Fortschrittsberichte, Inspektionen oder Vermessungen.

Warum Profis mehr dürfen
- Allgemeine Betriebserlaubnis: Offizielle Genehmigung, die es erlaubt, auch in sensiblen Bereichen oder unter besonderen Bedingungen zu fliegen. Sie deckt verschiedene Einsatzarten ab und bietet rechtliche Sicherheit bei der Projektumsetzung.
- Sondergenehmigungen: Individuell beantragte Freigaben für Einsätze, die außerhalb der Standardvorgaben liegen – zum Beispiel in gesperrten Lufträumen oder bei außergewöhnlichen Projektanforderungen.
- STS-Standards (Standard-Szenarien): Einheitlich festgelegte Einsatzszenarien innerhalb der EU, die es ermöglichen, bestimmte Flüge mit weniger bürokratischem Aufwand und klar definierten Sicherheitsvorgaben durchzuführen – etwa in bebauten Gebieten oder über Industrieanlagen.
- Zertifizierte Fernpiloten: Nachweislich geschultes Fachpersonal mit geprüften Kenntnissen in Navigation, Luftraumrecht, Wetterkunde und Risikomanagement.
- Gewerbliche Drohnenversicherung: Deckt Schäden ab, die während eines professionellen Einsatzes entstehen können, und erfüllt die gesetzlichen Anforderungen für gewerbliche Flüge.
FAQ – ergänzende Fragen
Wer erteilt Genehmigungen für besondere Drohnenflüge?
In Deutschland sind dafür in der Regel die Landesluftfahrtbehörden zuständig.
Wie lange dauert es, eine Sondergenehmigung zu bekommen?
Je nach Bundesland und Komplexität des Projekts zwischen wenigen Tagen und mehreren Wochen.
Müssen Kunden für Genehmigungen selbst sorgen?
Bei professionellen Dienstleistern wird das in der Regel komplett übernommen – inklusive Antragstellung und Kommunikation mit den Behörden.
Fazit
Die Regeln für Drohnenflüge sind klar – aber sie bieten Profis mit Genehmigungen deutlich mehr Möglichkeiten. Wir informieren bei einem geplanten Überflug die betroffene Nachbarschaft in der Regel sogar schriftlich über den bevorstehenden Einsatz, weisen auf die vorhandene Genehmigung hin und erklären, wie der Datenschutz während des Fluges eingehalten wird.
Wer auf einen zertifizierten Dienstleister setzt, kann Projekte umsetzen, die für Hobby-Piloten unerreichbar bleiben.
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